Achtung – Vorauszahlungsbetrug

Kürzlich hatte ich mal wieder eine E-Mail im Postfach, die einen unverhofften Millionen-Segen versprach. Solcher Spam dient zur Anbahnung eines sog. Vorauszahlungsbetrugs, auch als Vorschussbetrug oder im Englischen unter dem Begriff Advance-Fee Fraud bekannt.

Worum geht es? Immer der Reihe nach. Hier zunächst einmal die erhaltene E-Mail im Zitat:

Hallo Haupt.

Mein Name ist (Name eines Rechtsanwalts aus Toronto); ich bin Partner der Anwaltskanzlei (Name einer Anwaltskanzlei) in Toronto, Kanada.

Ich bitte um Entschuldigung, falls mein Schreiben Sie überrascht, da wir bisher keinen Kontakt hatten. Es gibt eine nicht beanspruchte Lebensversicherungspolice unseres verstorbenen Mandanten.

Es handelt sich um eine nicht beanspruchte Einzahlung auf ein Todesfallkonto (Payable on Death, POD) in Höhe von 11.550.300 US-Dollar. Der Versicherungsnehmer war einer unserer Mandanten, der verstorbene Dr. Alex Haupt, der denselben Nachnamen und dieselbe Nationalität wie Sie hatte. Er war Immobilieninvestor und pensionierter Wirtschaftsprüfer. Er verstarb vor sechs Jahren an Covid-19. Seit seinem Tod hat sich niemand gemeldet, um die  Versicherung zu beantragen, und alle Bemühungen, seine Angehörigen  ausfindig zu machen, blieben erfolglos.

Die Versicherungsordnung sieht vor, dass nicht in Anspruch genommene  Lebensversicherungspolicen nach 6-7 Jahren an die zuständige Stelle  für herrenloses Vermögen des Staates übergeben werden müssen.

Da Sie denselben Nachnamen und dieselbe Staatsangehörigkeit wie der  Verstorbene haben, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung, mich bei der  Geltendmachung des Anspruchs zu unterstützen. Mit Ihrer Zustimmung zur Aufnahme Ihres Namens in die Police werden alle Leistungen auf Ihren Namen ausgezahlt. Ich schlage folgende Aufteilung vor: 45 % für Sie, 45 % für meine Anwaltskanzlei und 10 % für wohltätige Organisationen.

Diese Transaktion ist absolut risikofrei. Als Anwalt des Verstorbenen werde ich Ihnen alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen, um Ihren Anspruch als Begünstigter zu belegen. Dieser Anspruch erfordert absolute Vertraulichkeit.

Für weitere Einzelheiten kontaktieren Sie mich bitte unter: (E-Mail-Adresse eines Rechtsanwalts aus Toronto)

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen. Ich würde mich sehr über Ihre baldige Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name eines Rechtsanwalts aus Toronto)
(Name einer Anwaltskanzlei)

Na, das glauben wir ja alles sofort. 😉

Diese E-Mails gibt es seit vielen Jahren und wie ich aufgrund eines ähnlichen Briefs an meine Familie weiß, gab es das auch schon in Zeiten, als das Medium E-Mail noch gar nicht erfunden war. Immerhin sind die Vorauszahlungsbetrüger besser geworden, denn in der hier zitierten E-Mail haben sie sich eine Anwaltskanzlei „ausgeliehen“, die es tatsächlich gibt und die auch tatsächlich ihren Sitz in Toronto hat.

Zugegeben: Ganz so gut sind die Spammer dann natürlich doch nicht. Denn schon die Anrede „Hallo Haupt“ ist natürlich einfach nur genial. Was ich aber besonders perfide finde: Obwohl der Absender eine E-Mail-Adresse von gmail benutzt, verwendet er im Fließtext eine E-Mail-Adresse mit der Domain, die tatsächlich zu der „ausgeliehenen“ Anwaltskanzlei gehört und setzt dann auch noch einen Link auf die Webseite der Anwaltskanzlei. Das sind dann die Stellen, die ich im obigen Textzitat in Klammern gesetzt und anonymisiert habe. Die Spammer möchten damit Vertrauen aufbauen und Seriosität vorgaukeln.

Genial ist natürlich, dass die für die Spam-Mail verwendete E-Mail-Adresse dann doch nicht so recht zu der „ausgeliehenen“ Anwaltskanzlei passen will. Denn da hat der „ausgeliehene“ Anwalt plötzlich einen ganz anderen Namen.

Ja, ob der Anwalt aus Toronto weiß, dass es Spammer gibt, die seine Kanzlei und seinen guten Namen für die Anbahnung eines Vorauszahlungsbetrugs missbrauchen?

Immerhin zeigt die E-Mail, dass diese Masche ganz offensichtlich schon seit vielen Jahren funktioniert, denn wenn niemals jemand darauf hereinfallen würde, würde es solche Spam-Mails ja nicht geben. Aber wie funktioniert der Vorauszahlungsbetrug eigentlich? Nun, natürlich geht es – wie bei jedem Betrug – um Geld.

Zunächst einmal locken die Betrüger mit einer hohen Summe. Das geschieht in der Hoffnung, dass die Gier über den Verstand des potenziellen Opfers obsiegt.

Die oben zitierte Spam-Mail ist übrigens nur ein Beispiel für ein mögliches Szenario. Es gibt auch Fälle, bei denen sich die Vorauszahlungsbetrüger als Investoren ausgeben und gezielt an Finanzierungen bzw. Beteiligungskapital suchende Unternehmen herantreten. In diesen Fällen locken die Vorschussbetrüger mit dem unkomplizierten Zugang zu Finanzierungen zu unschlagbaren Konditionen.

Gelingt der Kontaktaufbau und haben die Betrüger das Vertrauen des potenziellen Opfers gewonnen, geschieht genau das, weshalb der Vorauszahlungsbetrug eben Vorauszahlungsbetrug heißt: Die Betrüger verlangen eine Vorauszahlung von ihrem Opfer. Typische Begründungen für diese Vorauszahlungen sind Notarkosten, Anwaltskosten, Steuern oder Gebühren, die von Ämtern erhoben werden, um erforderliche Dokumente freizugeben. Die Vorauszahlungsbetrüger verlangen also Geld, damit die erhoffte große Auszahlung überhaupt erst stattfinden kann.

Und genau darin liegt der Betrug. Das potenzielle Opfer wird zur Kasse gebeten, mitunter sogar mehrfach mit der Begründung immer neuer Bearbeitungsgebühren oder Steuern. Nur zur Auszahlung der vom potenziellen Opfer erhofften Millionen wird es leider nie kommen. Die Betrüger kassieren und sind dann irgendwann weg. Sie löschen ihre Accounts und sind unter den zuvor genutzten E-Mail-Accounts und Mobilfunknummern nicht mehr erreichbar.

Das Geld, das man den Betrügern überwiesen hat, ist natürlich auch weg. Gut, weg ist das Geld nie, jetzt hat es nur jemand anders. Aber das potenzielle Opfer wird sein Geld niemals zurückbekommen, denn die Vorauszahlungsbetrüger sitzen natürlich im Ausland und nutzen ebenso natürlich auch ausländische Konten. Und da sich die Technik ja weiterentwickelt, nutzen die Betrüger mittlerweile statt klassischer Bankkonten gerne auch Internet-Bezahldienste oder Kryptowährungen. Denn der Weg des Geldes soll nicht nachvollziehbar sein und es soll für die potenziellen Opfer auch nicht möglich sein, ihr Geld zurückzubekommen.

Was macht man also am besten mit E-Mails wie der oben zitierten, wenn man sie nicht gerade aufhebt, um einen Blogbeitrag über Vorauszahlungsbetrug zu schreiben? Genau. Man schickt sie in die virtuelle Ablage „P“. Weg damit. Nicht antworten. Einfach löschen.

Und was macht man, wenn man doch Opfer wurde? Auf jeden Fall Anzeige erstatten.

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Bilder: Pixabay